Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)





EINLEITUNG




Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und Martin Karnutsch gelten ausschließlich die nachfolgend beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Kunden erkennt Martin Karnutsch nicht an. „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von Martin Karnutsch hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Papierbilder, Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, in Onlinegalieren oder auf sonstigen Datenträgern etc.)










VERTRAGSPARTNER, ANSCHRIFT




Vertragspartner für alle Rechtsgeschäfte ist:
Martin Karnutsch
Allitzerstraße 19
39028 Schlanders

BZ – Italien




Telefon: +39 334 7791567




Email: info@fotograf-vinschgau.com




Web: www.hochzeitsfotograf-südtirol.com










VERTRAGSSCHLUSS




Ein Angebot an den Auftraggeber ist für Martin Karnutsch bezüglich des Termins der Hochzeitsfotografie nur im Sinne einer Vormerkung zu sehen und hat eine Gültigkeit von max. 14 Tagen. Eine Bindung kommt erst nach verbindlicher Beauftragung von Martin Karnutsch durch den Auftraggeber zustande. Durch die Abgabe einer Bestellung bzw. durch die Annahme eines Angebots von Martin Karnutsch akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.










PREISE, VERSANDKOSTEN




Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Bei Aufträgen zur Hochzeitsfotografie/Fotoreportage wird eine erste Anzahlung von 20% des gebuchten Paketes berechnet. Martin Karnutsch bestätigt den Auftrag zur Hochzeitsfotografie/Fotoreportage und den Betrag per E-Mail und mit Unterzeichnung des Vertrages und damit wird diese erste Anzahlung innerhalb von 10 Tagen in bar oder per Überweisung fällig. Der Auftraggeber erklärt mit seiner Anzahlung die Richtigkeit der Auftragsbestätigung von Martin Karnutsch und bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe. Spätestens 20 Werktage nach dem Fototermin wird die Restzahlung des Auftragswerts fällig. Alternativ kann dieser Betrag auch am Auftragstag in Bar beglichen werden. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per E-Mail zu erhalten. An- und Abreisen von Martin Karnutsch erfolgen jeweils von Schlanders aus. Bei einer Anreise von höchstens 45km pro Strecke werden die Reisekosten von Martin Karnutsch übernommen. Die jeweiligen zusätzlichen Reisekosten werden im Vertrag festgelegt. Übersteigt die An- und Abreise von Martin Karnutsch den im Vertrag vereinbarten Umfang, oder wurde nichts dazu schriftlich vereinbart bzw. bestätigt, werden folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenem km 0,35 EUR. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Sofern im Vertrag vereinbart, wird vom Auftraggeber ein Zimmer in der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Hochzeitsterminen erfolgt in der Regel eine Übernachtung von 2 Nächten. Essen und Getränke während der Reportage werden vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat dieser die Mehrkosten zu tragen. Martin Karnutsch behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde. Verlängerungsstunden können halbstündlich abgerechnet werden.









Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann Martin Karnutsch eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann Martin Karnutsch auch Schadensersatzansprüche geltend machen.









Tritt der Auftraggeber vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so sind folgende Teile des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an Martin Karnutsch zu zahlen:









– Absage bis 2 Monate vor dem Hochzeitstermin: Anzahlung verbleibt beim Auftragnehmer, es wird kein weiteres Ausfallshonorar in Rechnung gestellt.




– Absage weniger als 2 Monate vor dem Hochzeitstermin: Anzahlung verbleibt beim Auftragnehmer, sowie weitere 20% werden als Ausfallshonorar in Rechnung gestellt.




– Absage weniger als 1 Monat vor dem Hochzeitstermin: Anzahlung verbleibt beim Auftragnehmer, sowie weitere 35% werden als Ausfallshonorar in Rechnung gestellt.




– Absage weniger als 1 Woche vor dem Hochzeitstermin: Anzahlung verbleibt beim Auftragnehmer, sowie weitere 50% werden als Ausfallshonorar in Rechnung gestellt.









Ausnahmen: Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einem anderern Auftrag für den selben Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt.









Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet. Kann die Hochzeit aufgrund von höherer Gewalt (schwere Krankheit, Unfall o.ä.) von Seiten der Auftraggeber nicht durchgeführt werden, wird kein Ausfallshonorar berechnet. In diesem Falle wird sich Martin Karnutsch bemühen einen Ersatz zu ähnlichen Konditionen wie vereinbart zu organisieren.










EIGENTUMSVORBEHALT




Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Materialien und sonstige Waren (Online-Galerie, Fotobuch, etc.) Eigentum von Martin Karnutsch.










AUSFÜHRUNG DER VERTRAGSPFLICHTEN




Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von Martin Karnutsch ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Alle von Martin Karnutsch ausgewählten Bilder der Reportage erhalten eine Grundoptimierung (wie Belichtung, Farbanpassung, Beschnitt, Kontrast). Einige von Martin Karnutsch ausgewählte Bilder erhalten zudem eine individuelle Nachbearbeitung, in der auch eine Beautyretusche über die Grundoptimierung hinaus enthalten ist (Hautbild verfeinern, Entfernen von Kratzern, Falten und Augenringe mildern usw.).




Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z.B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. Martin Karnutsch ist aber stets bemüht, dies zu erreichen. Während der Trauung sowie dem Einzug, dem Anschnitt der Torte und dem Eröffnungstanz wird gebeten, dass nicht von Gästen fotografiert wird, da dies die Arbeit von Martin Karnutsch beeinflussen und beeinträchtigen kann. Sollte trotz der genannten Einwände von Gästen fotografiert werden, muss damit gerechnet werden, dass einzelne Teile der Hochzeit ggf. nicht von Martin Karnutsch fotografisch festgehalten werden können. Dadurch verliert das Brautpaar jeglichen Anspruch gegen fehlende Bilder rechtlich vorzugehen. Martin Karnutsch wählt die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden. Es werden nur bearbeitete Fotos als JPEG in voller Auflösung übergeben. Unbearbeitete Fotos, sowie RAW-Dateien, werden nicht herausgegeben und verbleiben bei Martin Karnutsch. Martin Karnutsch verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, erklärt sich aber bereit, die Fotos im Format JPEG bis zu mindestens sechs Monate nach der Hochzeit aufzubehalten.









Die Verpflichtung alle relevanten Personen zu informieren, Personenrechte, Nutzungsrechte und Property Releases einzuholen oder im Besitz ausreichender Berechtigungen des Urhebers/Lizenzinhabers zu sein, versichert der Auftraggeber dem Auftragnehmer (Martin Karnutsch) und gehört nicht zu den vertraglichen Leistungen.




Somit stellt der Auftraggeber sicher, dass keine Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden. Soweit Martin Karnutsch wegen der Verletzung von Rechten Dritter im Zusammenhang mit der Ausführung der vertraglichen Leistungen in Anspruch genommen wird, stellt der Auftraggeber Martin Karnutsch von allen entsprechenden Ansprüchen frei.




Insbesondere ist Martin Karnutsch nicht dazu verpflichtet, zu prüfen, ob bei der Ausführung der Dienstleistung Rechtsverletzungen drohen. Der Auftraggeber trägt sämtliche Kosten für die Rechte, Rechteeinholung und deren Verwendung.










GEWÄHRLEISTUNG/HAFTUNG




Gegen Martin Karnutsch gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben-und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens Martin Karnutsch verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse etc. Martin Karnutsch zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig auf Grund höherer Gewalt zum Ausfall von Martin Karnutsch kommen, bemüht sich dieser (soweit erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf ähnlichen Konditionen seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Martin Karnutsch haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet Martin Karnutsch keinen Ersatz. Martin Karnutsch ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien etc. zu beauftragen. Martin Karnutsch ist weiterhin berechtigt, die Aufträge mittels eigenen Personals oder mittels Fremdleistung zu erbringen. Martin Karnutsch haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. Martin Karnutsch haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder-und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernimmt Martin Karnutsch keine Haftung. Die Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Sollte eine Rücksendung den Auftraggeber nicht erreichen, so kann Martin Karnutsch hierfür nicht haftbar gemacht werden. Ein Schadenersatz ist hiermit ausgeschlossen. Sollte die gelieferte Ware einen Fehler haben, so ist sie an Martin Karnutsch zurückzusenden und kurz schriftlich mitzuteilen, um welchen Fehler es sich handelt. Die Rücksendung muss an:




Martin Karnutsch




Allitzerstraße 19, 39028 Schlanders




BZ – Italien




erfolgen.









Martin Karnutsch wird, soweit möglich, für gelieferte Waren in angemessener Zeit Ersatz liefern oder für die Beseitigung des Fehlers sorgen. Bei fehlgeschlagener Fehlerbeseitigung bzw. Ersatzlieferung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr, gerechnet ab Lieferung. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos bzw. des Werkes schriftlich bei Martin Karnutsch geltend zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Technisch einwandfreie Fotos, die wegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch Martin Karnutsch beim Auftraggeber möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen führen, stellen keinen Mangel dar. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.










NUTZUNGS-UND URHEBERRECHTE




Sämtliche Nutzungs- und Urheberrechte liegen auch nach Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung ausschließlich bei Martin Karnutsch. Bild-und Urheberrechte bleiben zur Gänze bei Martin Karnutsch. Wird ein eingeschränktes Nutzungs- oder Vervielfältigungsrecht durch Martin Karnutsch an den Kunden übertragen, ist bei öffentlicher Nutzung der Daten ein Hinweis auf das Urheberrecht von Martin Karnutsch erwünscht. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Kunden über. Martin Karnutsch darf die Fotos, falls im Vertrag vereinbart, im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Homepage, Blog, Facebook etc.). Ausnahme: Fotos, auf denen keine Personen eindeutig zu erkennen sind, dürfen auch ohne Genehmigung von Martin Karnutsch verwendet und ins Internet gestellt werden.










DATENSCHUTZ




Soweit im Rahmen von vertraglichen Beziehungen persönliche Daten an Martin Karnutsch bekanntgegeben werden, ist Martin Karnutsch berechtigt, diese zur Vertragsabwicklung sowie für weitere Werbemaßnahmen seitens von Martin Karnutsch zu speichern. Der Kunde stimmt dem ausdrücklich zu. Martin Karnutsch verpflichtet sich, diese Daten nicht ohne Zustimmung an Dritte weiterzugeben.










ANWENDBARES RECHT




Es gilt ausschließlich italienisches Recht, bei Lieferungen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch bei Tätigkeiten oder Publikationen im Ausland. Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam. Jegliche vertragsändernden oder ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.









Martin Karnutsch




Stand: November 2017


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